VG München: Coronavirus, SARS-CoV-2, Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen für sich selbst und als Arbeitgeber mehrerer Arbeitnehmerinnen, Kranke vom Entschädigungsanspruch in der maßgeblichen Fassung (noch) nicht umfasst, Krankheit im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG erfordert keine Arbeitsunfähigkeit, Fehlende Absonderungsanordnungen, Rückkehrerin aus Tirol, Krankheit, Arbeitgeber, Bescheid, Arbeitnehmer, Erstattung, Gesundheitszustand, Verpflichtungsklage, Zahnarzt, Hinterlegung, Verwaltungsprozess, Rechtsweg, Kostenentscheidung, Anspruch, Anordnung, Kosten des Verfahrens, Erstattung der Aufwendungen, analoge Anwendung, Klageabweisung, Verdienstausfallentschädigung, Absonderung, Beweislast, Arbeitsunfähigkeit, Quarantäneanordnung, Lohnfortzahlung
Urteil vom 20.11.2024 – M 26b K 21.4797